| Medienmitteilung |
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| Mittwoch, 02. Juni 2010 um 08:56 Uhr |
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Kantone in ihrer Haltung bestätigt – „Texas Hold’em“- Pokerspiele sind Glücksspiele und nicht Geschicklichkeitsspiele
Die „Texas Hold’em“- Pokerspiele wurden von der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) im Dezember 2007 als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert. Die Kantone sind für die Geschicklichkeitsspiele zuständig, wurden jedoch von der ESBK in den Entscheidprozess nicht einbezogen. Zur Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die effiziente Überwachung der Spiele blieb den Kantonen keine Zeit. Die Kantone haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Dieses hat in einem äusserst knappen Entscheid die ESBK gestützt. Daraufhin haben die Kantone gemeinsame gesetzliche Grundlagen für Geschicklichkeitsspiele um Geld erarbeitet und diese eben für die Vernehmlassung freigegeben.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass nur konzessionierte Spielbanken öffentlich und gewerblich sogenannte „Texas Hold’em“-Pokerturniere anbieten dürfen. Pokerturniere gelten damit als Glücksspiele und alle bisher von Dritten veranstalteten Pokerturniere müssen eingestellt werden. Die Kantone werden nun prüfen, ob sie das Konkordat für Geschicklichkeitsspiele um Geld dennoch realisieren wollen. Von der ESBK erwarten die Kantone, dass sie nun hier ihre Verantwortung wahrnimmt und gegen Widerhandlungen konsequent vorgeht.
Auskunftspersonen Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL, 061 552 57 07
Manuel Richard, Leiter Arbeitsgruppe Poker 031 313 13 04
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